Die Brandmeldung kann selbsttätig über eine Brandmeldeanlage (automatische Brandmelder und/oder Druckknopfmelder) oder manuell über Telefon - 122 - erfolgen.

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Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt: 

Wer spricht (Name und Standort der anrufenden Person)

Was ist passiert ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)

Wo wird die Hilfeleistung gebraucht (Adresse, Anfahrt)

Wie: Hinweise auf besondere Umstände, z.B.

- Eingeschlossene Personen

- Krankenhaus, Pflegeheim

- Schule

- Hochhaus

Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts.

Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

 

Siehe hierzu auch --> Notruf richtig absetzen

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.

  

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

 

Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.

 

Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

 

 

 

Wenn Sie flüchten können

 

Beim Verlassen des brennenden Gebäudes:

Fenster im Brandraum schließen.

Türen hinter sich schließen.

Andere Mitbewohner benachrichtigen.

Das Haus geordnet und überlegt verlassen, keine Panik!

Keine Aufzüge benützen.

Fenster der Fluchtwege (Gang, Stiegenhaus) zur Brandrauchentlüftung öffnen.

Vollzähligkeit überprüfen, feststellen wer fehlt.

Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.

Feuerwehr einweisen und besondere Umstände (z.B. eingeschlossene Personen, gelagerte Druckgasflaschen) bekannt geben.

 

Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind

 

In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:

 

Soweit als möglich vom Brand entfernen.

Alle Türen zwischen ihrem Standort und dem Brand schließen.

Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas, z.B. mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken.

Erst dann, wenn möglich, die Fenster öffnen.

Auf sich aufmerksam machen:

- telefonisch Hilfe holen, Handy benützen, auch Telefonleitungen sind noch einige Zeit nach Brandausbruch funktionsfähig, oder

- rufen und winken - bei möglichst geöffneten Fenstern.

Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher Ruhe und Besonnenheit bewahren, zu keinen Panikreaktionen hinreißen lassen! Bedenken Sie, dass außer der Gefährdung durch Brandhitze, vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase besteht.

 

Welche Möglichkeiten hat die Feuerwehr zu Ihrer Rettung, wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind?

 

Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum

Freimachung des Rettungsweges

Flucht mit Rettungstrupp unter Rauchgasschutz (Fluchthaube)

Rettung über Drehleiter oder Hubsteiger

Bereitstellung von Sprungtuch oder Sprungkissen

 

Hubschrauberrettung vom Balkon oder Dach des brennenden Gebäudes

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.


 

 

 

Regeln für die Brandbekämpfung:

 

  • Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
  • Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
  • Achtung! Gefahr von Stichflammen!
  • In gebückter Haltung oder am Boden kriechend sich so nahe an den Brand heran arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
  • Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.

 

Möglichst immer Deckung nehmen!

Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten!

Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen!

Achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!

In stark verqualmten Räumen darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgegangen werden!



 

 

Erste Löschhilfe

Unter erster Löschhilfe sind alle jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Einzelpersonen mit Kleinlöschgeräten durchgeführt werden können.

Die hauptsächlich in der ersten Löschhilfe verwendeten Kleinlöschgeräte und ihre Einsatzmöglichkeiten sind:

Feuerlöschdecke
Hergestellt aus flammhemmend imprägnierter Wolle oder aus Glasfasergewebe (ältere Ausführungen auch noch aus Asbestgewebe).

Feuerlöscheimer
Seit Jahrhunderten verwendetes Löschgerät, früher aus Leder, heute als „Falteimer“ aus Segeltuch oder verzinkter Stahleimer.

Einstellspritze
In Verbindung mit einer Handpumpe und einem verstellbaren Fußgestell kann damit aus jedem Haushaltskübel Löschwasser gepumpt und auf die Brandstelle aufgebracht werden.

Kübelspritze
ist eine Handpumpe in einem zylindrischen Stahlblechbehälter für 10 oder 15 Liter Wasser mit Schlauch und Strahlrohr. Die Kübelspritze wird vor allem in geschlossenen Räumen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und zu Nachlöscharbeiten eingesetzt (fast kein Wasserschaden).

Feuerpatsche
besteht aus fächerförmig angeordneten Stahlstreifen und ist ca. 50 cm breit. Sie wird zur Bekämpfung von Bodenbränden (Wiesen, Wald, Böschungen) eingesetzt. Der Brand muss mit der Feuerpatsche „ausgeschlagen“ werden.

Tragbare Feuerlöscher
sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art der verwendeten Löschmittel unterscheidet man folgende Löschertypen:

  • Wasserlöscher W, (Brandklasse A, mit Zusätzen auch B) Löschmittel ist Wasser, welchem nach Bedarf ein Frostschutzmittel für die frostbeständige Ausführung zugesetzt werden kann. Fallweise kann auch ein Netzmittel zur Oberflächenentspannung zugegeben werden. Wasserlöschern, die auch zur Brandbekämpfung der Brandklasse B eingesetzt werden können, wird filmbildendes Schaummittel (AFFF) zugemischt. Als Treibmittel wird Kohlendioxid verwendet. Die Hauptlöschwirkung ist Kühlung, daher geeignet zur Brandbekämpfung fester, glutbildender Brandstoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien u. dgl. Zur Bekämpfung von Metallbränden sind Wasserlöscher ungeeignet.
    Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6 und 9 Liter (TRVB F 124).
    Die alte Ausführung hat 10 Liter Füllmenge (N 10).
  • Schaumlöscher S, (Brandklasse A, B) Löschmittel ist eine Wasser-Schaummittellösung, meist mit filmbildendem Schaummittel (AFFF), Treibmittel ist Kohlendioxid.
    Die Hauptlöschwirkungen sind Ersticken und Kühlen. Schaumlöscher sind daher zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Petroleum, Ölen und festen Brandstoffen wie Holz, Papier, Stroh und Textilien geeignet. Sie sind nicht geeignet zur Bekämpfung von Metallbränden.
    Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6 und 9 Liter (TRVB F 124).
    Die alte Ausführung hat 10 Liter Füllmenge (S 10).
  • Pulverlöscher
    In Pulverlöschern können zwei Arten von Löschpulver zum Einsatz kommen; Flammbrandpulver (BC-Pulver) oder Glutbrandpulver (ABC-Pulver). Alle Pulverlöscher verursachen durch die ausgestoßene Pulverwolke eine starke Sichtbehinderung und dürfen daher in Räumen mit Menschenansammlungen (Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Hotels, Schulen) nicht verwendet werden.
    Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6, 9 und 12 kg (TRVB F 124).

    „Autolöscher“ werden auch mit den nach der ÖNORM EN 3 möglichen Füllmengen von 1 und 2 kg hergestellt. Zum Mitführen im Auto ist aber unbedingt ein Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge zu empfehlen.
    - Flammbrandpulverlöscher P, (Brandklasse B, C) sind mit BC-Löschpulver befüllt und zur Bekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Gasen geeignet. Löschwirkend ist der Störeffekt.
    - Glutbrandpulverlöscher G, (Brandklasse A, B, C) löschen mit ABC-Pulver und können zusätzlich zu den Brandklassen B und C auch zur Brandbekämpfung von festen, glutbildenden Stoffen eingesetzt werden. Das ABC-Pulver bildet auf der Glut eine Salzschmelze, die den Luftzutritt blockiert. Bei der Bekämpfung von Feststoffbränden mit ABCPulver ist aber immer mit Wasser nachzulöschen.
  • Kohlendioxidlöscher K, (Brandklasse B, C) auch als „CO2-Löscher“ bezeichnet, eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden in EDV-Anlagen, Elektroanlagen (E-Verteiler, Schaltwarten, Relaisschränken etc.), Labors, Großküchen, Lackieranlagen etc. Sie können auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände eingesetzt werden. Das Löschmittel verursacht keine Verunreinigung, da sich Kohlendioxid rückstandsfrei verflüchtigt. Löschwirkend sind sowohl der Erstickungseffekt durch Verdrängung der Luft in Bodennähe, als auch der Störeffekt aufgrund der Vermischung des Löschgases mit der Luft.
    Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sinkt zu Boden; es ist daher auch ein Stickgas. CO2-Löscher dürfen daher in tiefer gelegenen oder schlecht belüftbaren Räumen nicht verwendet werden!
    Füllmengen für die erste Löschhilfe: 2 und 5 kg (TRVB F 124).
    Die alte Ausführung hat eine Füllmenge von 6 kg CO2 (K 6).
  • Metallbrand-Pulverlöscher M, (Brandklasse D)
    Brennbare Metalle verbrennen in Form von Glut. Aufgrund der hohen Verbrennungstemperatur können normale Löschmittel (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxid) wegen chemischer Reaktionen bei der Brandbekämpfung nicht verwendet werden. Daher müssen eigene Metallbrand-Löschpulver eingesetzt werden, die auf der Metalloberfläche eine Schmelze bilden und durch Luftabschluss löschend wirken. Metallbrandpulver ist bei brennenden Metallspänen oder -stäuben über eine Löschbrause drucklos aufzubringen.
    Füllmengen: 6, 9 und 12 kg.
  • Fettbrandfeuerlöscher
    Diese Feuerlöscher wurden eigens zur Bekämpfung von Fettbränden wie Speisefette, Speiseöle, Frittieröle entwickelt und sind überall dort, wo mit heißem Fett gearbeitet wird, also für den Einsatz in Hotel-, Restaurant und Großküchen, Gaststätten, Bäckereien etc. besonders gut geeignet.
    Das Löschmittel wirkt rasch, zuverlässig, aber nicht rückstandsfrei.

D-Wandhydranten
sind wichtige Geräte der ersten Löschhilfe, die den Vorteil haben, dass sie von einer Person bedient werden können und eine praktisch unbegrenzte Löschdauer haben. Sie sind in einem Wandkasten untergebracht und bestehen aus mindestens 30 m formfesten D-Schlauch (25 mm lichter Durchmesser), aufgerollt auf einer Schlauchhaspel, die in der hohlen Achse von der Wasserleitung über ein Absperrventil angespeist wird. Am Ende des Schlauches ist ein absperrbares D-Strahlrohr angekuppelt.



Richtige Anwendung von Feuerlöschern

 

 

Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, ist unbedingt zu versuchen, die Brandausbreitung über den betroffenen Raum hinaus zu verhindern. Maßnahmen dazu sind:

 

 

  • Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Raum entfernen.
  • Beim Verlassen des brennenden Raumes alle Türen hinter sich schließen!
  • Der vom Brand betroffene Raum darf erst von der Feuerwehr belüftet werden.
  • Alle Türen innerhalb des betroffenen Brandabschnittes geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus.
  • Klima- und Lüftungsanlagen abschalten, Brandschutzklappen kontrollieren, eventuell noch offene Brandschutzklappen schließen.
  • Alle im Brandbereich führenden Gas- und Ölleitungen absperren.
  • Alle Druckgasbehälter wie Sauerstoff- und Kohlendioxidflaschen sofort ins Freie bringen (Azetylen- und Flüssiggasflaschen allerdings nur, wenn sie nicht zu heiß sind und noch mit bloßen Händen berührt werden können).
  • Umgebung beobachten!
  • In durch Funkenflug oder Flugfeuer gefährdeten Gebäuden sofort alle Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen.
  • Bereiche, die durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdet sind, nass halten.